Rechtsprechung
OLG Jena, 20.05.2015 - 4 U 137/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Unfallschaden Bein beim Zuschlagen einer Autotür
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 25.10.2013 - 3 O 1852/09
- OLG Jena, 20.05.2015 - 4 U 137/14
- BGH, 22.07.2015 - IV ZA 11/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen …
Auszug aus OLG Jena, 20.05.2015 - 4 U 137/14
Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (Beschluss vom 16. September 2014 - VI ZR 118/13) führt zu keiner anderen Beurteilung.Wenn der vom Gericht ernannte Sachverständige die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen seines Gutachtens nicht offen legt, kann nicht nur das Gericht seiner Pflicht aus § 286 ZPO, Gutachten gerichtlicher Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen, nicht nachkommen, sondern verletzt die Verwertung dieses Gutachtens auch das Recht der Partei auf rechtliches Gehör, da es einer Verhinderung des Vortrags zu entscheidungserheblichen Punkten gleich kommt, wenn der Partei nicht die Gelegenheit gegeben wird, sich mit allen Grundlagen des Gutachtens kritisch auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - VI ZR 118/13 -, Rn. 6, juris).